Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Das Baugenehmigungsverfahren folgt in Deutschland grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, dann wird ein Bauantrag eingereicht, anschließend erfolgt die fachliche Prüfung durch die zuständige Behörde und am Ende entscheidet die Genehmigung über die Umsetzung. Als Orientierung dient dabei die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO), die die Grundstruktur des Genehmigungsverfahrens beschreibt. Trotzdem endet die Gleichförmigkeit an der Landesgrenze. Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, wie das Verfahren im Detail ausgestaltet wird – etwa welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sind, wer Bauvorlagen erstellen und einreichen darf und wie die Zuständigkeiten organisiert sind. Dadurch kann sich der Weg zur Baugenehmigung je nach Bundesland unterschiedlich anfühlen, obwohl das Grundmuster erkennbar bleibt. Für die Praxis bedeutet das: Wer bauen will, sollte nicht nur die allgemeinen Schritte im Blick haben, sondern frühzeitig klären, welche landesspezifischen Regeln für den eigenen Fall gelten. Der Ablauf ist ähnlich – die konkreten Anforderungen kommen aus der Landesbauordnung. Besonders relevant ist außerdem, ob das Bundesland ein digitales Antragsverfahren anbietet und welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden. Darauf sollten Bauherr:innen vor dem Einreichen achten.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Remscheid
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Remscheid. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren früh klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei gilt. Der entscheidende Punkt ist der genaue Umfang: Was in einem Fall ohne Genehmigung auskommt, kann in einem anderen Fall doch eine Prüfung erfordern, etwa wegen der geplanten Nutzung oder der baulichen Ausführung. Achten Sie deshalb auf die richtige Einordnung, bevor Sie Unterlagen erstellen oder mit Arbeiten beginnen. So vermeiden Sie Verzögerungen und Nachforderungen im weiteren Verfahren. Die korrekte Einstufung entscheidet über den Aufwand.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Remscheid.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.